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19 Freiheiten:

Das sind die 19 Artikel des Grundgesetzes, auch Grundrechtsartikel genannt.


Temporäre Kunst - Neuköllner Jugendaktionsräume:

Kinder und Jugendliche aus dem Berliner Bezirk Neukölln konnten hier etwas beitragen zur Interpretation dieser Grundrechtsartikel, sie konnten in Workshops zu einzelnen dieser Artikel künstlerisch arbeiten.
Die inhaltliche Leitung der Workshops wurde von KünstlerInnen verschiedener Sparten (Fotografie, Malerei, Video, Architektur etc.) und jungen NeuköllnerInnen übernommen, die sich zuvor in einer Fortbildung gemeinsam Gedanken gemacht haben, wie Teile des Grundgesetzes kreativ umgesetzt werden können.
Ein leerstehender Laden wurde durch die Ergebnisse der Workshops zur Galerie, in der aber auch Werke der KünstlerInnen zu finden waren.
Nachmittags und am Wochenende war die Aktionsgalerie für alle geöffnet: für alle geöffnet: es konnte an den künstlerischen Werken weiter gearbeitet werden und Außenstehende hatten die Möglichkeit zur genaueren Betrachtung.

Das Projekt wurde realisiert im Zeitraum September 2007 bis April 2010 und wurde gefördert mit Mitteln des BMFSFJ aus dem Programm "Vielfalt tut gut" sowie mit Unterstützung des Kulturamtes Neukölln, des Projektfonds Kulturelle Bildung und des Programms „Stärken vor Ort“.

 

 

 

 

 

 

 

 

zuletzt aktualisiert am 02.10.2010